06/04/2026 0 Kommentare
Ökumenisches Klimagebet (online)
Ökumenisches Klimagebet (online)

Die Ökumenische Initiative Lichterfelde-West lädt ein zum nächsten Klimagebet. Hier die Einladung von MichaelBörgers im Wortlaut:
Liebe Mitwirkende und Interessierte an den Ökumenischen Klimagebeten,
herzliche Einladung zu unserem nächsten Klimagebet (online) am Mittwoch, den 08.04.2026, 18.00 Uhr.
Der Zugang zum Online – Klimagebet ist weiterhin über den folgenden Link möglich:
https://zoom.us/j/92055458883?pwd=TldRZ1RxeDd5TkNuZTVZVVdUbU91UT09
Um das Völkerrecht ist es offenkundig nicht gut bestellt in der gegenwärtigen Übergangszeit, in der die alte Weltordnung zusammenbricht (oder schon zusammengebrochen ist) und eine neue Weltordnung noch nicht entstanden ist – es sei denn, die rücksichtslose Verfolgung eigener Interessen mit allen (auch gewaltsamen) Mitteln (das „Recht des Stärkeren“) wäre schon die neue Weltordnung. Daran kann und will ich aber nicht glauben. Es kann auf Dauer niemandem verborgen bleiben, dass die globalen (hauptsächlich ökologischen) Krisen, die uns alle betreffen, auf diese Weise unmöglich gelöst, sondern nur verschärft werden können.
Verfolgt man die öffentlichen Diskussionen, kann leicht der Eindruck entstehen, das Völkerrecht wäre mehr oder weniger schon „tot“, die Berufung darauf erfolge allenfalls einseitig und ausschließlich interessengeleitet (dort, wo es unseren Interessen entspricht, berufen wir uns auf das Völkerrecht, dort, wo es unseren Interessen widerspricht, ignorieren wir es). Andere weisen auf die Dysfunktionalität des Völkerrechts hin, das im Ergebnis nur autokratische Gewaltherrscher wie Putin in Russland und das Mullah- Regime im Iran schütze.
Es tobt ein Meinungskampf zwischen unbedingten Verfechtern, Verächtern und solchen, die mit Bedauern das Scheitern des Völkerrechts konstatieren. Es ist eine Schwarz-Weiß-Auseinandersetzung, in der Zwischentöne kaum zu vernehmen sind.
Grundsätzlich zu widersprechen ist sicherlich den Verächtern des Völkerrechts. Eine rechtlose Welt, in der der Stärkere mit dem Schwächeren „machen kann, was er will“ (eine Wendung, die dem Präsidenten der USA zu gefallen scheint, und die er daher auffällig oft – so, oder in Abwandlungen – benutzt), kann sich eigentlich niemand im Ernst wünschen. Im Übrigen aber würde man sich doch vielleicht gelegentlich eine etwas differenziertere Diskussion wünschen: Denn so wenig es weiterhilft, bestehende Defizite und Dysfunktionalitäten des Völkerrechts und den sich daraus ergebenden Reformbedarf „auszublenden“ (z.B. im Hinblick auf unzureichende Durchsetzungsmöglichkeiten oder Unklarheiten hinsichtlich der Reichweite des in Art. 51 der UN – Charta niedergelegten bzw. daraus entwickelten „Selbstverteidigungsrechtes“), so wenig angemessen scheint es, den Blick auf diese Defizite zu reduzieren und das Völkerrecht in Bausch und Boden „ad acta“ zu legen. Das verkennt vor allem, dass Völkerrecht (natürlich) viel mehr ist als das gerade nachvollziehbarer Weise im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehende „Kriegsvölkerrecht“.
Gerade wenn es um den Versuch der Bewältigung der großen globalen ökologischen Krisen geht, mit denen wir es gegenwärtig tun haben, ist es nicht nur von entscheidender Wichtigkeit, auch rechtlich verbindliche Rahmen für die notwendige internationale Kooperation zu schaffen, sondern es besteht auch Anlass zu würdigen und dankbar dafür zu sein, wie viele Menschen hieran unermüdlich und keineswegs immer nur vergeblich arbeiten. Zwei Beispiele hierfür aus jüngster Zeit seien hier benannt, die nur geringe öffentliche Aufmerksamkeit gefunden haben:
1. Nach Ratifizierung durch 60 Vertragsstaaten ist zum 17.01.2026 das „Übereinkommen über den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb nationaler Hoheitsgewalt“ in Kraft getreten. (Nähere Informationen hierzu finden sich u.a. hier: https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/abkommen-zum-schutz-und-zur-nachhaltigen-nutzung-der-marinen-biologischen.) Dieses Abkommen schafft erstmalig einen Rechtsrahmen für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten zum Schutz vor dem Verschwinden von Arten auf „Hoher See“ (Gebiete außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse)- Bisher waren dies im Sinne des Völkerrechts weitgehend „rechtsfreie Räume“. Ziel (von dem wir allerdings auch noch nach Inkrafttreten des Abkommens weit entfernt sind) ist es, dass bis 2030 30 % der Weltmeere unter Schutz gestellt werden sollen. Deutschland gehört übrigens zu den Unterzeichnerstaaten des Abkommens, hat dieses bisher aber noch nicht ratifiziert.
2.Am letzten Märzwochenende ist die 15. Vertragsstaatenkonferenz (COP) des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten zuende gegangen, bei der sich die Vertragsstaaten (unter anderem) darauf verständigt haben, 40 weitere dieser für den Erhalt von Biodiversität besonders wichtigen Arten auf die Rote Liste der bedrohten und zu schützenden Tierarten zu setzen. (Näheres hierzu findet sich unter anderem unter https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/mehr-schutz-fuer-haie-aale-und-sturmvoegel und unter https://www.oceancare.org/stories_and_news/mark-simmonds-reflexion-cms-cop15/
Gerade in der (nach-) österlichen Zeit ist es vielleicht gut, den Blick nicht nur (so wichtig und unvermeidlich das ist) auf die Bedrohungen des Lebens und der Schöpfung zu richten, sondern auch auf das, was uns berechtigter Weise Hoffnung machen kann: Die Hoffnung, die doch im Kern auch die österliche Hoffnung ist: Dass sich am Ende nicht die lebenszerstörerischen Kräfte durchsetzen wird, sondern Gott, der ein „Freund des Lebens“ ist (Weisheit Salomos 11,24)
Herzliche Grüße
Michael Börgers
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