25/04/2026 0 Kommentare
Fortschritt bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche
Fortschritt bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche
# Neuigkeiten

Fortschritt bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche
Die beiden Beauftragten des Kirchenkreises für Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche in Deutschland, Carola Meister und Georgia Washington, berichten Neues aus dem Bereich:
"Der Prozess der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt schreitet weiter voran.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist damit auch deutschlandweit erreicht:
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat beschlossen, die Anerkennungsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland für Betroffene sexualisierter Gewalt in das landeskirchliche Recht zu übernehmen.
Die entsprechende Rechtsverordnung der Anerkennungskommission trat am 23. April 2026 in Kraft. Ziel ist es, Verfahren und Leistungen für Betroffene in allen evangelischen Landeskirchen zu vereinheitlichen.
Konkret bedeutet dies für Betroffene ab 2026:
• Höhere und pauschalierte Leistungen: Es ist eine Grundpauschale (z. B. 15.000 Euro) vorgesehen, ohne dass eine aufwendige Einzelfallprüfung der Tatfolgen erforderlich ist.
• Maximale Höhe: Es gibt keine starre Obergrenze für die individuellen Anerkennungsleistungen. Die Leistungen orientieren sich u. a. an zivilgerichtlichen Urteilen.
• Wahlmöglichkeiten: Bereits anerkannte Betroffene können eine Aufstockung auf den Pauschalbetrag beantragen oder weiterhin ein individuelles Verfahren zur Festsetzung höherer Leistungen wählen.
• Unabhängige Kommissionen: Die Anträge werden von weisungsfrei arbeitenden, unabhängigen Anerkennungskommissionen geprüft.
• Mehr Betroffenenorientierung: Die Verfahren sollen unbürokratischer sein und das erlittene Leid stärker in den Mittelpunkt stellen. Dabei gilt künftig stärker der Grundsatz, dass nicht die Betroffenen ihr Erleben umfassend beweisen müssen, sondern die Kirche im Zweifel entkräften muss."
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